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CAMPINGPLATZORDNUNG
1. Die Rezeption ist durchgehend von 8 Uhr bis 22 Uhr geöffnet. Die Gäste werden darum gebeten, bei der Ankunft einen Identitätsausweis für die Anmeldung zu hinterlassen und die Registrierung der Daten aller Gruppenkomponenten zu kontrollieren.
2. Der Preis des Campingplatzes wird nach Anzahl der Übernachtungen berechnet und muss bei Abreise bezahlt werden. Im Fall, dass diese nach 12 Uhr erfolgt, wird ein weiterer Tag angerechnet. Jede Gruppe ist dafür verantwortlich, das eigene Zelt/Wohnwagen/Wohnmobil/Auto innerhalb der Grenzen des zugewiesenen Platzes zu arrangieren.
3. Die Bungalows, Apartments und Mobilheime können ab 16 Uhr bezogen werden und müssen bis 10 Uhr mit der Abgabe des Schlüssels an der Rezeption kontrollierbereit geräumt werden. Sie müssen sauber und ordentlich hinterlassen werden, ansonsten werden die Kosten für die Reinigung (30 Euro) berechnet. Die Bezahlung des gesamten Aufenthalts erfolgt bei Ankunft.
4. Tagesbesucher sind mit vorheriger Genehmigung der Direktion, nach der Vorlage eines Identitätsausweis, der bis zum Verlassen des Campingplatzes einbehalten wird, erlaubt. Wenn der Besuch länger als eine Stunde dauert, wird der Tagessatz berechnet.
5. Von 13 bis 15 Uhr und von 23 bis 7 Uhr ist absolute Ruhe erforderlich. Von 23 bis 7 Uhr wird die Schranke geschlossen, so dass es NICHT möglich ist, hineinzufahren (die Fahrzeuge müssen auf dem Parkplatz vor der Schranke geparkt werden), herauszufahren und auf dem Campingplatz umherzufahren; dies gilt für alle Motorfahrzeuge. In der Hochsaison gilt dieses Verbot auch von 13 bis 15 Uhr. Zu den anderen Zeiten dürfen sich Fahrzeuge auf dem Campingplatz nur mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegen.
6. Der Einlass von Haustieren unterliegt der Genehmigung durch die Direktion, sie werden nur auf den Stellplätzen erlaubt und müssen an der Leine gehalten werden. Aus hygienischen Gründen sind Haustiere nicht im Schwimmbad und in den Sanitäranlagen erlaubt.
7. Die chemischen Toiletten müssen in der entsprechenden Kanalisation entleert werden.
8. Minderjährige werden nur in Begleitung (während des gesamten Aufenthalts) ihrer Eltern oder erwachsener Personen zugelassen. Eltern haben die Aufsichtspflicht für ihre Kinder, auch auf dem Spielplatz und im Schwimmbad.
9. Die Mülltrennung ist Pflicht und kann zwischen 8 und 23 Uhr in die von der Direktion angegebenen entsprechenden Mülltonnen durchgeführt werden.
10. Die Direktion lehnt jede Verantwortung im Falle von Diebstahl oder Beschädigung ab, auch wenn eine durchgehende Bewachung besteht.
11. Der Eintritt in den Campingplatz erfordert eine vollständige und uneingeschränkte Annahme dieser Regeln. Darüber hinaus gelten die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches.

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